Bausachverständige Stuntebeck - Bausachverständiger Stuntebeck

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Ich freue mich, Sie auf meiner Internetpräsenz begrüßen zu dürfen und möchte Sie über das Leistungsspektrum meines Büros
für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden informieren.
























Baugutachter für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden


Ob Sie ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihrer Immobilie wünschen oder eine Immobilienbegehung
mit Beratung vor dem Kauf einer Immobilie, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
                                                        
Als Zertifizierter Bausachverständiger des TÜV Nr. 2143818, 2143796, freier Mitarbeiter des Bauoffice und Gutachter für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden mit langjähriger Berufserfahrung erstelle ich fachlich versierte Gutachten über Baumängel und Bauschäden. Außerdem führe ich Wertermittlungen von Immobilien, Qualitätsüberwachungen, Bauabnahmen, Beweissicherungen und Drohnen Inspektionsflüge aus. Diese werden auf Grundlage der aktuell anerkannten Methoden der Immobilienbewertung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie neuester Verordnungen zeitnah von mir erstellt.

Meine Gutachten können Sie in mündlicher und schriftlicher Form erhalten. Bei Konfliktlösungen sowie im Falle der
Beweissicherung bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie.

Das Betätigungsfeld erstreckt sich auf den gesamten norddeutschen Raum. Der Schwerpunkt liegt jedoch in der
Bewertung von Objekten in Bremen, Hamburg und Niedersachsen.


Sie brauchen Klarheit über Ihre Immobilie?

Als Sachverständiger für Immobilien biete ich:
Feuchtigkeitsschaden
Baumängel und Bauschäden

  • Begutachtung und Beurteilung von Baumängeln
  • Beurteilung von Bauschäden aufgrund von Alter oder Benutzung
  • Ausarbeitung von Empfehlungen zur Mängel- und Schadensbeseitigung oder Reparatur
  • Schätzung von Reparatur- und Mängelbeseitigungskosten
  • Bauphysikalische Beurteilung
  • Unterstützung zur Klärung von Streitigkeiten bei  Kauf /  Verkauf von Immobilien.
  • Klärung von Streitigkeiten hinsichtlich Baumängel oder Bauschäden.
  • Einschätzung erforderlicher Nachbesserungen und deren Kosten.
  • Sicherung von  Beweisen in eiligen Fällen.
  • Einschätzung der Ursache von  Schimmelpilz, die Beseitigung und die Möglichkeiten der Vermeidung.

Einsturzgefährdet
Versicherungsschäden

  • Begutachtung von Brandschäden
  • Begutachtung von Leitungswasserschäden
  • Begutachtung von Sturmschäden
  • Begutachtung von Haftpflichtschäden
  • Für Versicherungen und Privatpersonen Schätzen von Reparaturkosten zum Neu- und Zeitwert
  • Für Versicherungen und Privatpersonen Schätzung und Ermittlung des Versicherungswertes von Gebäuden
Sanierung
Baubegleitung
Feuchtigkeitsschäden



Sanierungen

  • Ausarbeitung von Sanierungsempfehlungen im Bestand
  • Überwachung der Sanierung

Technische Qualitätskontrolle

Zwischen einem privaten Bauherrn und dem gewerblich tätigen Bauunternehmen besteht häufig nicht nur ein Wissensgefälle, ob eine Leistung mangelfrei ist oder nicht, vielmehr sind auch die Verhandlungspositionen und „Druckmittel“ der Vertragsbeteiligten ungleich verteilt. In dieser Konstellation hilft eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bausachverständigen, das Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen. Auch für den Unternehmer bedeutet eine baubegleitende Qualitätskontrolle einen erheblichen Vorteil, denn häufig können frühzeitig erkannte Mängel mit einem geringeren Kostenaufwand behoben werden, als wenn später an einem bereits fertiggestellten Bauvorhaben nachgebessert werden muss.

Die Inspektionen werden von mir sorgfältig dokumentiere, die ich nach Möglichkeit gemeinsam mit dem zuständigen Bauleiter und den Auftraggebern durchführe.
Eine baubegleitende Qualitätskontrolle hilft bereits bei der Bauausführung Baumängel zu vermeiden, denn ausführende Handwerker können die festgestellten Mängel rechtzeitig und unkompliziert beseitigen.
Ich dokumentiere meine Inspektionen sorgfältig, die ich nach Möglichkeit gemeinsam mit dem zuständigen Bauleiter und den Auftraggebern durchführe. Die mir zur verfügunggestelten Bauunterlagen "Ausführungspläne, Baubeschreibungen, Baugrundgutachten, Statik sowie Schall- und Wärmeschutznachweise"  dienen der Vorbereitung einer solchen Inspektion. Anschließend folgt ein Soll-Ist-Leistungsabgleich auf Grundlage der Bauunterlagen und der Inaugenscheinnahme.

  • Es werden von mir Baubegleitende technische Qualitätskontrolle bei Neubauvorhaben, Sanierungen, Umbaumaßnahmen und die Teilnahme an technischen Abnahmen durchgeführt.
Beweissicherungsverfahren

  • eine Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsobjekten.
  • eine Beurteilung und / oder Dokumentation etwaiger Mängel und deren Beseitigung.
  • eine Dokumentation von bereits vorhandenen Schäden am Gebäude und den Außenanlagen.
  • die Feststellung des für den Mangel verantwortlichen Baubeteiligten
  • die Mängelbeseitigungskosten
  • Zustandsdokumentation mittels Drohnen Inspektionsflug.
Rechtssicherheit
Prüfung der Bauunterlagen
Heizanlage Abnahme
Mängelfeststellung
Die Bauabnahme

  • Der bauvertragliche Anspruch des Auftraggebers auf eine mangelfreie Werkleistung (Erfüllungsanspruch) beschränkt sich fortan auf die Mängelgewährleistung.

  • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer trägt nur bis zur Abnahme das Risiko, für die Beschädigung oder Zerstörung seiner Leistungen keine Vergütung zu erhalten.

  • Die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Vor der Abnahme muss der Unternehmer belegen, dass seine Arbeiten ordnungsgemäß sind. Nach der Abnahme hat der Bauherr zu beweisen, dass seine Mängelrügen berechtigt sind.

  • Der Auftraggeber verliert seinen Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe – es sei denn, er behält sich die Vertragsstrafe bei der Abnahme ausdrücklich vor.
                                                                                                                                    
  • Der Auftraggeber verliert seine Mängelrechte – bis auf den Schadensersatzanspruch – für Mängel, die ihm bei der Abnahme bekannt waren, falls er sich seine Mängelrechte nicht ausdrücklich vorbehalten hat.

  • Die Vergütung des Auftragnehmers beim BGB-Bauvertrag wird fällig und es können Verzugszinsen anfallen. Beim VOB-Bauvertrag liegt die Schlussabrechnungsreife als wichtige Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung vor.

  • Die Verjährungsfristen für die Mängelgewährleistung beginnen zu laufen.

  • Das freie Kündigungsrecht des Bauherrn endet.
Kontaktformular
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Das Gutachtermüro Stuntebeck
Große Johannisstraße 110
28199 Bremen

Tel.:      0421 / 43 48 27 28
Handy:  0151 / 18 44 00 23
Fax:      0421 / 59 62 03 92


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