Beweissicherung - Bausachverständiger Stuntebeck

Direkt zum Seiteninhalt

Beweissicherung














Sie brauchen Sicherheit?




















Beweissicherungsverfahren


Rechtssicherheit
Das selbstständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren)  gibt Ihnen im Baurecht die Möglichkeit, kurzfristig Beweise über einen  bestimmten Bauzustand zu sichern, der später verdeckt werden könnte und  die Verantwortlichkeit mehrerer am Bau Beteiligter für die  Ursächlichkeit eines Mangels feststellen zu lassen. Es dient der  Feststellung von Fakten, auf deren Basis eine außergerichtliche Einigung  ermöglicht werden kann. Die Gerichte beauftragen für die   Beweissicherung Sachverständige. Kommt es zu keiner Einigung  zwischen dem Geschädigten und dem für den Baumangel Verantwortlichen,  sind die Beweise gesichert. Auf Basis des Sachverständigengutachtens  können Sie vor Gericht klagen. Der Gutachter ist dann das "Auge des  Gerichts" (Augenscheinsbeweis). Seine Feststellungen und Beurteilungen  werden vom Gericht als Fakten angesehen.



Durch kurzfristige Terminvereinbarung können kostenintensive Unterbrechungen bei laufenden Baumaßnahmen verkürzt werden. Bei Mietobjekten lässt sich der Mietausfall durch drohenden Leerstand minimieren.

Ein Beweissicherungsgutachten bietet Ihnen:

  • eine Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsobjekten.
  • eine Beurteilung und / oder Dokumentation etwaiger Mängel und deren Beseitigung.
  • eine Dokumentation von bereits vorhandenen Schäden am Gebäude und den Außenanlagen.
  • die Feststellung des für den Mangel verantwortlichen Baubeteiligten
  • die Mängelbeseitigungskosten
  • Zustandsdokumentation mittels Drohnen Inspektionsflug.

Das Beweissicherungsgutachten ist eine einfache und sinnvolle Absicherung im Hinblick auf mögliche Auseinandersetzungen.
Telefon: (0421) 43 48 27 28
Zurück zum Seiteninhalt